asafschnuff hat geschrieben:Soweit ich weiß darf jeder Natururan nach belieben besitzen oder entsorgen.......
Das LfU hat sich ebenso geaeussert. Mit der Einschraenkung, dass Pechblende
nicht ausschliesslich ihrer Radioaktivitaet wegen besessen werden darf. Als
Teil der Mineraliensammlung schon. Legt man sich halt noch einen Quarz
zu und hat dann eine Mineraliensammlung.
Der Stahlenschutz wird erst geweckt wenn es um künstlich erzeugte Radioaktivität geht.
Ja, das ist voellig irre. 10 MBq Pechblende ist OK, aber 0,3 uCi Am-241 aus
einem Rauchmelder nicht. 9 kBq Am-241 sind wieder OK. Was ist, wenn Einer
(ohne entsprechende Umgangsgenehmigung) 9 kBq hat und der Nachbar auch?
Duerfen die zwei sich treffen und die Teile nebeneinander legen?